Immobilenrecht

Wir werden für Sie im Hinblick auf sämtliche Rechtsfragen tätig, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Verkauf oder der Belastung von Immobilien auftreten.

Grundstückskaufverträge – Prüfung, Gewährleistung, Erfüllung

Trotz der beim Erwerb von Rechten an einem Grundstück erforderlichen Einschaltung eines Notars, ist es in aller Regel ratsam, die entsprechenden Verträge im Vorfeld der notariellen Beurkundung einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Wir befassen uns mit der Prüfung von Grundstückskaufverträgen und stehen Ihnen bei Vertragsverhandlungen beratend und gestaltend zur Seite. Bei Bedarf begleiten wir Sie zur notariellen Beurkundung Ihrer Verträge.

Oftmals kommt es zu Auseinandersetzungen, weil das übertragene Grundstück Mängel - beispielsweise Bodenbelastungen, beschränkte Bebaubarkeit, fehlende Baugenehmigung oder einen mangelhaften Gebäudezustand (etwa Durchfeuchtung oder Schwammbefall) - aufweist. Wir machen die infolge von Mängeln bestehenden Gewährleistungsrechte - also insbesondere Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz sowie das Recht zum Rücktritt vom Vertrag - gerichtlich wie außergerichtlich für Sie geltend. Besonders hervorzuheben ist die immer wieder auftretende Problematik in Bezug auf die Behandlung so genannter "Schrottimmobilien", wobei oftmals der rechtliche Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und einem möglicherweise widerruflichen Darlehensvertrag relevant wird.

Ebenso sind wir mit der Durchsetzung des Anspruches auf Erfüllung der eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen (Zahlung des Kaufpreises, Eigentumsübertragung) sowie den damit in Zusammenhang stehenden grundbuchrechtlichen Problemen befasst.

Rechte an Grundstücken – insb. Sicherungsrechte und Dienstbarkeiten

Zu unserem Tätigkeitsgebiet gehört auch die Beratung in Fragen in Bezug auf Grundpfandrechte, also die Belastung von Grundstücken mit Hypotheken oder Grundschulden. Ferner werden wir in Rechtsfragen tätig, die im Zusammenhang mit Nutzungsrechten an Grundstücken (sog. Dienstbarkeiten) relevant werden. Als Beispiele können das Wohnrecht, das Wegerecht sowie das Recht zur Vermietung und Verpachtung genannt werden.

Immobilienmakler – Maklervertrag, Provision

Beim Abschluss von Grundstückskaufverträgen treten nicht selten Konflikte in Bezug auf die Tätigkeit eines im Vorfeld eingeschalteten Immobilienmaklers auf. Insbesondere stehen Streitigkeiten über die Wirksamkeit des Kaufvertrages in unmittelbarem Zusammenhang zur Entstehung des Anspruches auf Maklerprovision.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich daher auch auf sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Einschaltung von Immobilienmaklern, insbesondere in Bezug auf das Zustandekommen von Maklerverträgen sowie die Entstehung von Provisionsansprüchen.