Arbeitsrecht

Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zu unseren Mandanten zählen wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Herr Rechtsanwalt Thomas Ruffner ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht für Sie tätig.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über einige gängige Problemfelder auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen - Abmahnung / Kündigung / Aufhebungsvertrag / Abfindung etc.

Rechtsfragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen stellen einen Kernbereich der arbeitsrechtlichen Tätigkeit dar:

Die Berechtigung zur Erteilung einer Abmahnung, der Anspruch auf Löschung einer unberechtigten Abmahnung aus der Personalakte sowie das Recht zur ordentlichen oder fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen sind zentrale Problemfelder. Auch der Ausspruch einer Änderungskündigung ist nicht selten Gegenstand arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen. Die Frage der Anwendbarkeit der Bestimmungen über den Kündigungsschutz, etwaige Mitwirkungspflichten des Betriebsrates, die Einhaltung von Fristen oder Besonderheiten im Hinblick auf schwangere oder schwerbehinderte Arbeitnehmer sind nur einige der besonders zu beachtenden Gesichtspunkte.

Wir beraten Sie im Falle einer Abmahnung oder Kündigung und vertreten Sie im Rahmen einer möglichen Kündigungsschutzklage.

Nach Ausspruch einer Kündigung wird in einigen Fällen auch der - möglicherweise zu Unrecht - gekündigte Arbeitnehmer kein Interesse mehr daran haben, das Arbeitsverhältnis weiterzuführen. Im Mittelpunkt eines Rechtsstreits steht dann oftmals die Frage nach der Zahlung einer angemessenen Abfindung.

Teilweise kann ein aufreibender Prozess durch einvernehmliche Vertragsaufhebung, also den Abschluss eines Aufhebungsvertrages, vermieden werden. Auch hier beraten wir Sie gerne.

Rund um den Arbeitslohn - Lohnzahlung / Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.) / Lohnfortzahlung bei Krankheit etc.

Die Geltendmachung von rückständigem Gehalt bzw. Arbeitslohn gehört zu den Kernaufgaben unserer Tätigkeit. Oftmals sind in diesem Zusammenhang arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen (Verfallklauseln) von entscheidender Bedeutung.

In der arbeitsrechtlichen Praxis tauchen immer wieder Probleme im Zusammenhang mit Jahressonderzahlungen (bspw. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) auf. Vielfach stellt sich die Frage nach - ggf. anteiliger - Gewährung der Sonderzahlung bei Inanspruchnahme von Elternzeit oder vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber werden oftmals daran interessiert sein, von regelmäßig gewährten Sonderzahlungen abzurücken oder diese von vorneherein als freiwillige Leistung auszugestalten.

Auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Anspruch auf Urlaubsabgeltung sind nicht selten Gegenstand arbeitsrechtlicher Streitigkeiten.

Sonstige Rechte und Pflichten im bestehenden Arbeitverhältnis - Weisungsrecht / Überstunden / Zeugnis / Urlaubsanspruch / Teilzeitarbeit etc.

Das laufende Arbeitsverhältnis birgt eine Vielzahl an Konfliktsituationen, die es interessengerecht zu lösen gilt:

Häufig stellt sich die Frage nach der Reichweite des Weisungs- bzw. Direktionsrechts des Arbeitgebers, insbesondere im Zusammenhang mit einer angestrebten Versetzung des Arbeitnehmers. Zu Streitigkeiten kommt es vielfach auch im Hinblick auf eine etwaige Verpflichtung zur Ableistung bzw. Bezahlung von Überstunden. Immer wieder stellt sich zudem die Frage nach der ordnungsgemäßen Erfüllung des Anspruches auf Erteilung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses. Auch die Gewährung von Urlaub, sei es die zeitliche Lage des Urlaubs, oder ein etwaiger Anspruch auf Sonderurlaub, birgt Konfliktpotential. Rechtsfragen zum Thema Mobbing, Datenschutz, Minijob, sonstigen Modellen der Teilzeitarbeit (z.B. Altersteilzeit), befristeten Arbeitverhältnissen, Mutterschutz oder Elternzeit fallen ebenfalls in unseren Tätigkeitsbereich.

Sprechen Sie uns auf Ihr konkretes Probleme an. Wir beraten Sie gerne.

Vertragsgestaltung / Vertragsprüfung / Verhandlungsführung

Wir gestalten Arbeitsverträge und sonstige arbeitsrechtliche Vereinbarungen (z.B. Aufhebungsvereinbarungen). Dabei sehen wir unsere Aufgabe darin, Ihre persönlichen Wünsche und betrieblichen Bedürfnisse mit den Anforderungen der aktuellsten Rechtsprechung an die Wirksamkeit arbeitsrechtlicher Formularklauseln in Einklang zu bringen.

Wir überprüfen bestehende Verträge, unterbreiten Änderungsvorschläge und Handeln diese bei Bedarf mit Ihrem Vertragspartner aus.

Betriebsvereinbarungen - Sozialplan / Einigungsstelle / Arbeitsgericht

Wir führen für Sie Verhandlungen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen bzw. dem Abschluss von Sozialplänen. Bei Bedarf vertreten wir Sie in  Verhandlungen vor den Einigungsstellen. Ferner vertreten wir Ihre Interessen in kollektivrechtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten.