Erbrecht - für den Erblasser

Hier geht es um Ihr Vermögen.

Wollen Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen in die richtigen Hände kommt oder Ihr Unternehmen auch künftig erfolgreich fortgeführt wird? Sollen Familienangehörige, insbesondere Kinder, abgesichert werden? Dann sind Regelungen für den Todesfall zu treffen, sei es durch Erbvertrag oder Testament.

Wir beraten Sie hierzu gern umfassend und erstellen für Sie mehrere Alternativvorschläge und besprechen mit Ihnen die jeweiligen Vor- und Nachteile; immer auch unter Kostengesichtspunkten. Wir gestalten für Sie Erbverträge und testamentarische Verfügungen.

Die Bandbreite Ihrer Gestaltungsmöglichkeiten ist groß, wenn Sie Vorsorge treffen wollen:

  • Mit Ihrem Ehepartner können Sie ein so genanntes Berliner Testament errichten.
  • Sie können Erbverträge abschließen.
  • Sie können mit gesetzlichen Erben einen Erb- und zumeist auch Pflichtteilsverzicht in der Regel gegen Abfindung vertraglich vereinbaren.

Wollen Sie einen bestimmten Vermögensgegenstand einer bestimmten Person zuwenden, geschieht dies durch Vermächtnis. Wollen Sie bei Errichtung eines Berliner Testaments ausschließen, dass Ihre Kinder den erbenden Ehegatten mit der Geltendmachung von Plichtteilsansprüchen belasten, kann Vor- und Nacherbschaft angeordnet werden. Wollen Sie den Erben zu einem bestimmten Verhalten veranlassen, ist dies durch die Bestimmung von Auflagen möglich. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Nachlaß nach Ihren Wünschen verwaltet wird und letztlich so unter den Erben geteilt wird, wie Sie wünschen, können Sie unter Benennung einer von Ihnen gewünschten Person Testamentsvollstreckung anordnen.

Die Möglichkeiten sind vielfältig. Die Überschneidungen mit familienrechtlichen und steuerlichen Fragen sind groß. Keinesfalls ist es ausreichend, wenn Sie lediglich einen Vordruck aus dem Internet oder dem Buchhandel verwenden, um Vorsorge zu treffen. Lassen Sie sich deshalb von uns beraten.

Für den Fall einer schweren Krankheit oder im hohen Alter kann es sinnvoll sein, Vorsorge zu treffen durch Errichtung einer Vorsorgevollmacht und/ oder Betreuungsverfügung. Sollte die Bestellung eines Betreuers notwendig werden, hat das Vormundschaftsgericht den von Ihnen bestimmten Betreuer einzusetzen. Sollten Sie durch Krankheit oder im hohen Alter nicht mehr in der Lage sein, ihr Vermögens selbst zu verwalten oder Rechtsgeschäfte selbst vorzunehmen, ist es sinnvoll eine Person des Vertrauens (oft der Ehegatte oder die Kinder) durch Erteilung einer Vorsorgevollmacht in einem von Ihnen selbst bestimmten Umfang zu bevollmächtigen. Sie geben die Bedingungen vor- wir helfen Ihnen, diese umzusetzen. Wir gestalten für Sie Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

Es geht aber nicht nur um Ihr Vermögen.

Aufgrund des medizinischen Fortschritts stellt sich für uns alle immer drängender die Frage, wie soll es mit mir weiter gehen nach einem Schwerstunfall oder im Falle einer unheilbar verlaufenden Krankheit oder bei Demenz? Unter welchen Umständen ist mein Leben noch lebenswert und wann und wie will ich in Würde sterben? Es ist zugegebener maßen nicht einfach, sich mit diesen Fragen auseinander zu setzen, vor allem, wenn man bei bester Gesundheit mitten im Leben steht. Überlassen sie diese existenziellen Fragen nicht anderen, gar Ärzten, die verpflichtet sind, ihr Leben unter allen Umständen zu erhalten. Im persönlichen Gespräch teilen Sie uns Ihre diesbezüglichen Vorstellungen mit und wir errichten für Sie Patientenverfügungen.

Erbrecht - für den Erben/ Pflichtteilsberechtigten

Sind Sie Erbe geworden, sei es aufgrund letztwilliger Verfügung oder aufgrund gesetzlicher Erbfolge? Überlegen Sie, das Erbe anzunehmen? Sind Verbindlichkeiten vorhanden und Sie fragen sich, ob der Nachlass ausreichend ist, um diese zu bezahlen? Sie sind Teil einer Miterbengemeinschaft, die nicht einig ist, wie der Nachlass zu verwalten und auseinander zu setzen ist? Sind Sie aufgrund eines Testaments vom Erbe ausgeschlossen worden und wollen Sie Pflichtteilsansprüche geltend machen, aber die Erben "mauern"?

Die Vermögensübertragung nach dem Tod des Erblassers bedeutet für den Annehmenden eine große Verantwortung. Ein Stück weit wird ja ein "anderes Leben" übernommen, manchmal gilt es, ein Lebenswerk fortzuführen. Dabei sind Fristen zu beachten, Sie müssen sich also nach dem Todesfall recht schnell Klarheit über Ihre eigenen Vorstellungen verschaffen. Dabei beraten wir Sie umfassend. Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich gegenüber Erben und Miterben.