Kontakt

Kanzlei Ruffner Rechtsanwälte

Richterstraße 16
70567 Stuttgart

Tel. +49 711 711001
Tel. +49 711 711002
Fax +49 711 711010

Mail kanzlei@ra-ruffner.de

Terminvereinbarung, Anfahrt

Diese Seite empfehlen


Vertragsgestaltung / Vertragsprüfung

Wir gestalten für Sie Verträge unter Berücksichtigung der Besonderheiten, die sich aus Ihrem Geschäftsmodell, Ihrer persönlichen Situation und Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ergeben. Die rechtlichen Grenzen der Gestaltungsfreiheit verlieren wir hierbei ebenso wenig aus den Augen, wie die eminent wichtige Bedeutung einer auch in Zukunft funktionierenden Geschäftsbeziehung zu Ihrem Vertragspartner.

Wir überprüfen bestehende Verträge, weisen auf für Sie nachteilige Bestimmungen hin und unterbereiten konstruktive Änderungsvorschläge.

Gerne stehen wir Ihnen auch bei Vertragsverhandlungen mit Rat und Tat zur Seite.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bei allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt es sich, vereinfacht gesagt, um Vertragsbestimmungen, die nicht im einzelnen zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt, sondern vielmehr einseitig von einem Teil - wenn auch mit Einverständnis des Gegenübers - vorgegeben werden. Regelungen in AGB unterliegen einem anderen - strengeren - rechtlichen Bewertungsmaßstab als "herkömmliche" Vertragsbestimmungen.

Gestaltung von AGB

Durch die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen können spätere juristische Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld maßgeblich beeinflusst werden. Rechte und Pflichten der Vertragspartner werden zu Gunsten des Verwenders ausgestaltet. Abzusehende Geschäftsrisiken und deren rechtliche Konsequenzen werden bereits im Voraus erfasst und durch geschickte Vertragsgestaltung umgangen.

Sie benötigen AGB für Ihr Unternehmen, Ihre Website oder ihren Online-Shop? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Prüfung von AGB

Um einer unangemessenen Überlegenheit des Verwenders allgemeiner Geschäftsbedingungen entgegenzuwirken, wurde die Möglichkeit einseitiger Vertragsgestaltung vom Gesetzgeber beschränkt. Viele AGB-Klauseln entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben, mit der Folge, dass sie unwirksam - also gegenüber dem Vertragspartner rechtlich nicht bindend - sind. Vielfach sind vertragliche Regelungen als AGB zu qualifizieren, ohne dass sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Insbesondere bei Regelungen in Mietverträgen oder Arbeitsverträgen handelt es sich regelmäßig um AGB, so dass auch diese Verträge der "strengen" AGB-Kontrolle unterliegen. Nicht selten enthalten solche Verträge unwirksame Klauseln.

Ihr Vertragspartner beharrt auf einer Forderung und beruft sich dabei auf eine Regelung in seinen AGB? Sie wurden aufgefordert, die Verwendung einer Klausel Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingengen künftig zu unterlassen? Sie möchten sich Gewissheit darüber verschaffen, ob Ihre AGB einer gerichtlichen Kontrolle standhalten? Sie fragen sich, ob Sie an eine Bestimmung in Ihrem Miet- oder Arbeitsvertrag gebunden sind? Wir beraten Sie gerne!