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Allgemeines Zivilrecht

Der Begriff "Zivilrecht" (auch Privatrecht oder bürgerliches Recht) bezeichnet sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und/oder Unternehmen. Erfasst sind also Rechte und Pflichten, die sich entweder aus Verträgen zwischen Bürgern oder aus gesetzlichen Regelungen ergeben, die das Verhältnis der Bürger untereinander regeln.

Das Zivilrecht kann seinerseits wieder in eine Veilzahl an Rechtsgebiete unterteilt werden. Die Bewältigung bestimmter Probleme gehört jedoch zum juristischen Alltag und soll daher an dieser Stelle schlicht unter dem Begriff des allgemeinen Zivilrechts zusammengefasst werden.

Einige Beispiele sind:

  • Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung etc.
  • Streitigkeiten über Rechte beim Kauf von Waren (Kaufrecht), bspw. Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Rechte aus Garantie etc. -
  • Streitigkeiten mit Handwerken über mangelhafte Arbeit oder Beschädigung des Eigentums (Werkvertragsrecht)
  • Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Einschaltung von Immobilienmaklern, insbesondere betreffend das Entstehen der Maklerprovision.
  • Nachbarrechtsstreitigkeiten, bspw. in Bezug auf überhängende Äste und Zweige (Überhang), nicht eingehaltenen Grenzabstand usw.
  • Streitigkeiten in Bezug auf Urlaubsreisen (Reiserecht)
  • Rechtsstreitigkeiten betreffend Darlehensverträge, sonstige Finanzierungsgeschäfte oder Schenkungen
  • Haustürgeschäfte, Mobilfunkverträge, Bestellung von Waren per Telefon oder Internet, insbesondere im Zusammenhang mit Streitigkeiten über ein mögliches Widerrufsrecht des Verbrauchers.

Sprechen Sie uns im Zweifel darauf an, wie wir Ihnen bei Ihrem Problem behilflich sein können.