Kanzlei Ruffner Rechtsanwälte
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Der Begriff "Zivilrecht" (auch Privatrecht oder bürgerliches Recht) bezeichnet sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und/oder Unternehmen. Erfasst sind also Rechte und Pflichten, die sich entweder aus Verträgen zwischen Bürgern oder aus gesetzlichen Regelungen ergeben, die das Verhältnis der Bürger untereinander regeln.
Das Zivilrecht kann seinerseits wieder in eine Veilzahl an Rechtsgebiete unterteilt werden. Die Bewältigung bestimmter Probleme gehört jedoch zum juristischen Alltag und soll daher an dieser Stelle schlicht unter dem Begriff des allgemeinen Zivilrechts zusammengefasst werden.
Einige Beispiele sind:
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