Kontakt

Kanzlei Ruffner Rechtsanwälte

Richterstraße 16
70567 Stuttgart

Tel. +49 711 711001
Tel. +49 711 711002
Fax +49 711 711010

Mail kanzlei@ra-ruffner.de

Terminvereinbarung, Anfahrt

Diese Seite empfehlen


Bau- und Architektenrecht

Zwischen dem "ersten Strich" der Planungsleistung und dem fertig gestellten Bauwerk liegen zahlreiche Arbeitsschritte. Ebenso vielfältig wie die erforderlichen handwerklichen Arbeiten sind die möglichen Rechtsprobleme, die mit der Errichtung eines Bauwerkes einhergehen.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf sämtliche Probleme im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken sowie der Erbringung sonstiger handwerklicher und/oder künstlerischer Leistungen. Im Vordergrund stehen hierbei in aller Regel Rechtsfragen in Bezug auf die geschuldete Vergütung, etwaige Werkmängel sowie die Haftung der beteiligten Personen bzw. Unternehmen.

Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über häufig auftretende Problemfelder.

Vergütungsansprüche – Architektenhonorar und Werklohn

Zu unserem Tätigkeitsgebiet gehört sowohl die Durchsetzung berechtigter, als auch die Abwehr unberechtigter Honorar- bzw. Werklohnforderungen. Neben Problemen im Zusammenhang mit gesetzlichen Bestimmungen wie der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ergeben sich vielfach Konflikte im Zusammenhang mit vertraglichen Vereinbarungen, bspw. Einheitspreis-, Pauschalpreis-, Höchstpreisabreden oder etwaigen Nachträgen. Auch die Gewährung von Skonti, die Verpflichtung zu Abschlagszahlungen oder Ansprüche auf Teilvergütung nach Kündigung des Bauvertrages sind nicht selten Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Streitig ist häufig auch, ob die Fälligkeit der vereinbarten oder üblichen Vergütung von der Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung abhängt. Unter anderem in diesem Zusammenhang stellt sich regelmäßig die Frage nach der - häufig vorgenommenen - Einbeziehung der VOB/B (Verdingungsordnung für Bauleistungen).

Baumängel – Mangelbeseitigung / Minderung / Rücktritt / Schadensersatz

Eine zentrale Stellung unserer Tätigkeit nimmt die Auseinandersetzung mit Baumängeln und die Durchsetzung oder Abwehr der damit verbunden Ansprüche ein. Immer wieder stellt sich die Frage nach Ansprüchen auf Mangelbeseitigung, Minderung, Schadensersatz oder der Möglichkeit zur Rückabwicklung des Bauvertrages.

Ist das Vorliegen von Mängeln am Bauwerk positiv festgestellt, kommt es häufig zum Streit unter den bei der Errichtung des Bauwerkes Beteiligten: Hat der Architekt neben der Verantwortlichkeit für die Planungsleistung auch für etwaige Fehler bei der Bauausführung einzustehen? Obliegen dem Architekt Überwachungspflichten oder hat er die Bauleitung und Bauaufsicht auf den Bauunternehmer übertragen? Inwieweit haftet der Bauunternehmer für eingeschaltete Subunternehmen? Dies sind nur einige der häufig anzutreffenden Fragen, mit denen wir uns im Rahmen unserer Tätigkeit ständig auseinandersetzen.

Gerichtliche Tätigkeit - prozessuale Möglichkeiten

Im Bereich des Baurechts ist in aller Regel die schnellstmögliche Beweissicherung von entscheidender Bedeutung, so dass gerade hier in einigen Fällen ein sog. selbständiges Beweisverfahren der Erhebung einer sofortigen Klage vorzuziehen ist. Die prozessuale Möglichkeit der Streitverkündung eröffnet die Möglichkeit, in einem Prozess gegen einen Bauunternehmer festgestellte Beweisergebnisse auch in einem Prozess gegen weitere Beteiligte zu verwerten und so zu verhindern, dass der Bauherr auf Grund divergierender Gerichtsentscheidungen in unterschiedlichen Prozessen am Ende mit leeren Händen dasteht.

Sprechen Sie uns an. Wir leiten die zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche erforderlichen gerichtlichen Schritte ein.