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Kanzlei Ruffner Rechtsanwälte

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Leistungen

Sie haben unternehmerische oder private Vorhaben und möchten sich bereits im Vorfeld vergewissern, welche Maßnahmen Sie zu treffen haben, um rechtlichen Vorgaben zu entsprechen? Sie sehen sich fremder Forderungen ausgesetzt und möchten wissen, wie Sie sich erfolgreich zur Wehr setzen können? Sie haben Ansprüche gegen Dritte, aber diese weigern sich, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen?

Sei es als Berater, Verhandlungsführer oder als Vertreter vor Gericht: Bei der Durchsetzung Ihrer Interessen stehen wir Ihnen zur Seite.

Rechtsberatung

Die Weichenstellung für die erfolgreiche Verwirklichung ihrer Anliegen erfolgt meist schon in einem frühen Stadium. Durch rechtzeitige Beratung kann oftmals bereits die Entstehung von Konfliktfällen vermieden werden. Vielfach stellt sich bei rechtlicher Überprüfung einer Angelegenheit heraus, dass angebliche Forderungen Dritter in Wahrheit nicht bestehen.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch im Hinblick auf Ihre Rechtsfragen. Bei Bedarf arbeiten wir ein schriftliches Gutachten für Sie aus. Wir geben Ihnen Auskunft darüber, ob sich Dritte Ihnen gegenüber rechtstreu verhalten und zeigen Ihnen den rechtlichen Rahmen auf, in dessen Grenzen Sie Ihre Anliegen verwirklichen können.

Vertragsprüfung / Vertragsgestaltung / Verhandlungsführung

Vielfach werden Verträge ohne eingehende Prüfung unterzeichnet. Erst im Streitfall tritt die Reichweite der eingegangenen Verpflichtungen offen zu Tage. Umgekehrt kommt es nicht minder häufig vor, dass scheinbar bestehende vertragliche Verpflichtungen erfüllt werden sollen, obwohl die zu Grunde liegenden Vertragsbestimmungen rechtlich nicht bindend sind.

Wir überprüfen Verträge auf deren rechtlichen Bestand und weisen auf für Sie unvorteilhafte Bestimmungen hin. Wir unterbreiten Änderungsvorschläge und handeln diese bei Bedarf mit Ihrem Vertragspartner aus.

Ferner entwerfen wir für Sie Verträge und Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Wünsche.

Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Forderungen

Nicht selten gelingt es, Schuldner auch ohne Einleitung gerichtlicher Schritte zum Einlenken zu bewegen. In einigen Fällen stellt eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite die für Sie wirtschaftlich sinnvollere Lösung dar als ein unter Umständen langwieriges Gerichtsverfahren. Oftmals wiederum verhilft einzig die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche zum gewünschten Erfolg.

Wir machen Ihre Forderungen mit Nachdruck geltend und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich. Wir erörtern mit Ihnen Risiken und Nutzen der zur Verfügung stehenden Mittel und zeigen Ihnen den für Sie sichersten und effizientesten Weg zur Durchsetzung Ihrer Interessen auf.

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Wir verteidigen Sie gerichtlich wie außergerichtlich gegen unberechtigte Forderungen. Auch insoweit liegt unser Hauptaugenmerk darauf, die für Sie unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu verwirklichen.

Zwangsvollstreckung

Nicht selten kommt es vor, dass zwar ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder ein sonstiger Vollstreckungstitel im Raum steht, der Schuldner - sei es aus finanzieller Not, sei es aus taktischem Kalkül - seine Verbindlichkeiten dennoch weiterhin nicht erfüllt.

In diesen Fällen machen wir von der Möglichkeit Gebrauch, Ihre Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Mittel und leiten entsprechende Maßnahmen ein.