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Kanzlei Ruffner Rechtsanwälte

Richterstraße 16
70567 Stuttgart

Tel. +49 711 711001
Tel. +49 711 711002
Fax +49 711 711010

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Terminvereinbarung, Anfahrt

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Kosten

Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit richten sich vorbehaltlich einer gesonderten Gebührenvereinbarung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Zögern Sie nicht, uns auf die voraussichtlich entstehenden Kosten anzusprechen. Wir informieren Sie gerne.

Nicht übersehen werden sollte, dass Ihr Gegner in einigen Fällen verpflichtet ist, Ihnen die bei uns anfallenden Kosten zu erstatten. Auch hierüber geben wir Ihnen gerne Auskunft.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, nehmen wir mit dieser unmittelbar nach Mandatserteilung Kontakt auf, um die Kostendeckungszusage Ihrer Versicherung anzufordern.

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung

Für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sieht das Gesetz im Grundsatz vor, dass sich die anwaltlichen Gebühren nach dem so genannten Gegenstandswert, also dem Betrag der streitigen Forderung oder dem Wert des streitigen Rechtsverhältnisses, richten. Hierbei gilt, dass mit Ansteigen des Streitwertes auch ein Anstieg der anwaltlichen Gebühren verbunden ist.

Anwaltliche Erstberatung

Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, werden die Kosten für die anwaltliche Erstberatung nach Zeitaufwand, Umfang und Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit bemessen. Bei der Beratung von Privatpersonen betragen die Kosten höchstens € 190.- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer für ein erstes Beratungsgespräch sowie höchstens € 250.- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer für die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens.

Sollte nach Durchführung der Erstberatung in der selben Angelegenheit eine außergerichtliche Vertretung durch uns erfolgen, werden die Kosten für die Erstberatung auf die weiter entstehenden Gebühren voll angerechnet.